AGB: REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN KM REISEN als Veranstalter

Liebe(r) Reiseteilnehmer / Innen!

Mit der Reiseanmeldung für eine unserer Reisen bieten Sie uns, KM Reisen, Inhaber Knut Müller, (im Folgenden nur KM Reisen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Rege­lungen (§§651a-m BGB; §§ 4-11 BGB) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen als Kunden. Bitte lesen Sie diese Allgemei­nen Reisebedingungen aufmerksam durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung des Kunden auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder mit E-Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch KM Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung sowie den Reisepreissicherungsschein übersendet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von KM Reisen vor, an das KM Reisen für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde KM Reisen es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig ( z.B. durch Leistung der Anzahlung oder Restzahlung des Reisepreises ) annimmt.

2. Zahlung / Reisedokumente

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung / Reisebestätigung zu zahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Gebühren für Umbuchungen, Stornierungen sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

2.3. Die Reiseunterlagen werden nach Erhalt der Restzahlung ca. 2 Wochen vor Reisebeginn versandt.

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Prei­sänderung vor Vertragsschluss

Umfang und Art der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Reiseausschreibungen und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Bezüglich der in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben behält sich KM Reisen vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird. KM Reisen behält sich insbesondere vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält KM Reisen sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von KM Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertrags­schluss, Rechte des Kunden

4.1. Leistungsänderungen: Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von KM Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Reisevermittler/Reisebüros und/oder Leistungsträger vor Ort (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder den Vertragsinhalt abändern.

4.2. Preisänderungen: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn KM Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem KM Reisen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch KM Reisen über die Leistungsänderungen oder die Preisanpassung diesem gegenüber geltend zu machen. Falls der Kunde Reiseleistungen, die von KM Reisen vertragsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatz­personen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KM Reisen. Aus Beweisgründen empfiehlt KM Reisen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert KM Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von KM Reisen gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was KM Reisen durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. KM Reisen kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises kann wie folgt verlangt werden:

5.1 Pauschalreisen mit eigener Anreise

bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab 14. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 %

5.2. Individual-, Gruppen-, Kur- und Gesundheitsreisen mit eingeschlossenem Charterflug

bis 45 Tage vor Reisebeginn 25 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 95 %

5.3.Individual-, Gruppen-, Kur- und Gesundheitsreisen mit eingeschlossenem Linienflug

bis 45 Tage vor Reisebeginn 35 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 95 %

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass KM Reisen ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschale entstanden ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde KM Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen werden, verlangt KM Reisen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,-. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z. B. Sondertarif/Linienflüge) wird der Kunde über diese bei Buchung hingewiesen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstal­ter

KM Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch KM Reisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann KM Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält KM Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Serviceentgelte

Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese zu vermitteln.
KM Reisen berechnet pro Person/Ticket ein Service-Entgelt für die Vermittlung von Flügen, Hotelzimmern, Fähren, Bahnfahrkarten, Visabesorgung und anderen Leistungen. Die Entgeltliste kann jederzeit eingesehen werden. Die Service-Entgelte für Online-Buchungen sind in der Linienflug-Anwendung aufgeführt. Das Service-Entgelt ist im angezeigten Beförderungspreis bereits enthalten und wird nicht separat ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt jedoch getrennt. Bei Low-Cost Fluggesellschaften werden Beförderungspreis und Gebühr getrennt aufgeführt. Im Falle von Stornierungen oder Umbuchungen kann das Service-Entgelt nicht rückerstattet werden. Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern veröffentlichten Vorschriften und Entgelte. Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19% (bzw. zwischen Juli 2020 und Dezember 2020 16%). Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
Auszug aus unseren Service-Entgelten:
Für unsere Beratung berechnen wir ein Service-Entgelt von 50,- Euro. Dieses Entgelt wird bei erfolgter Abreise des Kunden zurückerstattet.
Sollten Reiseleistungen kostenlos storniert werden, erheben wir ein Service-Entgelt in Höhe von 10%, Minimum 30,- Euro pro erwachsene Person, maximal aber 100,- Euro je Buchung. Dieses wird mit dem Service-Entgelt für unsere Beratung verrechnet.
Änderung/Umbuchung/Stornierung nach AGB von bei uns gebuchten Reisen (zzgl. Veranstaltergebühren) 30,00 € je erwachsene Person ab 18 Jahren pro Vorgang.
Mahngebühr – 10,00 € je Mahnstufe
Bearbeitung Versicherungsschaden – 30,00 € je Schaden
Postversand Buchungs- und/oder Reiseunterlagen – 5,00 € je Versand
Die vollständige Liste unserer Service-Entgelte ist im Reisebüro einzusehen.

8. Haftung, Haftungsbeschränkungen, auch für Fremdleistungen

Die vertragliche Haftung von KM Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit KM Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen KM Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet KM Reisen bei Sachschäden bis € 4100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von KM Reisen für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. KM Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kurbehandlungen, Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von KM Reisen sind. KM Reisen haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht des Veranstalters ursächlich geworden ist.

8.1. Haftungsbeschränkung Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers/ Reisenden. Alle Wanderungen/Touren/Sportprogram­me erfolgen auf eigenes Risiko unter der Leitung eines Berg-/Wanderführers oder Trainers bzw. des Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. KM Reisen übernimmt kei­ne Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt und anerkannt. Die konditionellen, gesundheitlichen und technischen Anforderungen an die Reiseteilnehmer, auf die in der Reisebeschreibung hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen. Es bleibt den Reiseleitern, Berg- / Wanderführern und Trainern vorbehalten einzelne Reiseteilnehmer aus triftigen Gründen (z. B. gesundheitlichen), ohne Kostenerstattung, von einer Aktivität auszuschließen. Alle Reisen werden von KM Reisen und unseren Partnern gewissenhaft vorberei­tet. Leider können wir keine Garantie für Gipfelerfolge oder subjektive Reiseziele übernehmen.

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer in Dresden anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. KM Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. KM Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet KM Reisen innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von KM Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen hat der Kunde KM Reisen zu informieren, sofern er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von KM Reisen mitgeteilten Zeitraum erhält.

11. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl KM Reisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann KM Reisen für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. KM Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Kosten dem Kunden zur Last.

12. Informationspflichten über Identität des ausf­wührenden Luftfahrtunternehmens

KM Reisen ist gemäß EU-VO 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss KM Reisen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.

13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizei­liche Vorschriften

Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. KM Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Kunde hat KM Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente zu beantragen und KM Reisen hat hierbei gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet. KM Reisen informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste). Der Kunde sollte zusätzlich Auskunft bei seinem Hausarzt, dem Gesundheitsamt oder der Tropenmedizin einholen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften, selbst verantwortlich.

14. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber KM Reisen unter der genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen darüber hinaus binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder KM Reisen gegenüber innerhalb der genannten Monatsfrist anzuzeigen. Reisevertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB gegenüber KM Reisen verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KM Reisen, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und KM Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KM Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen KM Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde KM Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

16. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und KM Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. KM Reisen kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KM Reisen in Dresden vereinbart.

Reiseveranstalter KM Reisen
Inhaber: Knut Müller
Kesselsdorfer Straße 39
D – 01159 Dresden
Telefon +49 351 4177 4673
Fax +49 351 4177 4698
E-Mail: info@km-reisen.de
Internet: www.km-reisen.de

Stand: Mai 2020