Geänderte Einreisebestimmungen für Ägypten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

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Einreise nach Ägypten generell: Die Einreise unterliegt zurzeit keinen Covid-19-bedingten Einschränkungen. An Flughäfen sind Temperaturmessungen möglich.

Ausreise und Transit: Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.

Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf Covid-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22,- € von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg bzw. seit Dezember 2017 auch als „E-Visa“ ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.

Visum im Voraus:
Das Visum kann im Voraus bei den ägyptischen Generalkonsulaten in Frankfurt Main und Hamburg oder bei der ägyptischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Erforderlich ist dazu der Reisepass, der vorläufige Reisepass oder der Kinderreisepass. Dafür müssen die Dokumente mindestens noch 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Der Personalausweis wird nicht anerkannt.

Visum bei Ankunft in Ägypten:
Wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen und maximal einen Monat in Ägypten bleiben, kann ein Visum on Arrival direkt am Flughafen ausgestellt werden. Dabei werden der Reisepass, der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass anerkannt. Bei der Einreise mit dem Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden. Zudem benötigen Sie zwei biometrische Passbilder. Außerdem müssen alle Reisedokumente mindestens noch 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Gebühr beträgt 25,- US-$ (bzw. entsprechender Gegenwert in €) und ist an den offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Die Erteilung des Visums ist nicht garantiert. Deshalb rät das Auswärtige Amt nicht zur Beantragung des Visa on Arrival. Wir kennen jedoch keine Fälle, wo es nicht geklappt hat.

E-Visum:
Im Dezember 2017 hat die ägyptische Regierung ein internetbasiertes System zur Erteilung von „E-Visa“ eingeführt. Anträge auf elektronische Visa können über die Plattform* visa2egypt gestellt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa „on arrival“ an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt. Es können auch technische Probleme auftreten, die zu einer Visa-Ablehnung führen, z.B. durch zu lange Namen oder Rechtschreibfehler. Deshalb rät das Auswärtige Amt nicht zur Beantragung des E-Visums

Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25,- US-$) zu erwerben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der ägyptischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate.

Quelle*: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/aegyptensicherheit/212622

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