Zuschüsse der Krankenkassen bei unseren Kur-Reisen

Was ist eine Kur?

Bei Kuren unterscheidet man zwischen Rehabilitations-Kuren, die der Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung dienen und ambulanten Kuren, die der Vorsorge oder der Linderung chronischer Erkrankungen dienen. Die folgenden Erklärungen beziehen sich auf ambulante Vorsorgekuren – umgangssprachlich auch als „Badekuren“ bekannt.

Habe ich Anspruch auf eine Kur, erhalte ich einen Kostenzuschuss?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann alle 3 Jahre eine Kur beantragen. Da eine ambulante Kur eine freiwillige Satzungsleistung der Krankenkasse ist, besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch darauf. Für Privatversicherte gelten gesonderte Regelungen, abhänging von der jeweiligen privaten Krankenversicherung. In jedem
einzelnen Fall muss der Haus- oder Facharzt in einem Kurantrag bei der Kasse schriftlich belegen, dass eine Vorsorgemaßnahme am Kurort sinnvoller ist, als vergleichbare Maßnahmen am Wohnort. Bei erfolgreichem Antrag übernimmt die Kasse, die gesamten Kosten der ärztlichen Behandlung sowie die Heilmittelkosten in Abhängigkeit von der jeweiligen Krankenkasse. An den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpegung etc.) kann sich die Kasse mit einem pauschalen Zuschuss von bis zu 13 € pro Person/Kurtag beteiligen.

Kann ich auch außerhalb von Deutschland Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können Sie für alle Länder im EU-Ausland Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen bekommen. Voraussetzung dafür ist ebenfalls die vorherige
Genehmigung durch die Krankenkasse. Allerdings können diese Kosten nur nachträglich durch die Krankenkasse erstattet werden. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich am Ende Ihres Kuraufenthaltes eine detaillierte Aufstellung der Kosten vor Ort aushändigen lassen. Diese reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Kuren in Rumänien können bezuschusst werden. Unsere Empfehlung: Buchen Sie Ihre Kurreise mit mindestens zwei ärztlichen Behandlungen pro Werktag (Komplexe oder Klassische Heilkur) Und denken Sie auch daran, aktuelle Befunde und Röntgenbilder vom Arzt mitzuführen, damit die Kur das gewünschte Ergebnis erzielen kann.

Wie erhalte ich meinen Zuschuss?

Bei Kuren im EU-Ausland gilt folgende Regelung: Vorauszahlung mit Rückerstattung nach der Reise. Sie zahlen zu Beginn den kompletten Reisepreis inklusive der Kurleistungen. Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie im Kurhotel eine Kurbestätigung über die in Anspruch genommenen Kurleistungen. Hier hilft Ihnen unser lokaler
Deutsch sprechender Reiseleiter. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung / Rechnung bei Ihrer Krankenkasse nach der Kurreise ein, die Ihnen die entsprechenden Beträge dann zurückerstattet. Diese Abrechnungsart gilt für die meisten Kurorte außerhalb von Deutschland.

Wann kann ich run, wenn die Krankenkasse eine Erstattung meiner Kurkosten ablehnt?

Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Fragen Sie hierzu Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse. Wird Ihre Kur dennoch nicht von der Versicherung übernommen, können Sie die Kosten bei Ihrer nächsten Lohnund Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen.